Unrecht heißt Familienrecht

Schriftsatz von Herrn BHs Rechtsanwalt vom 29.8. 2005

In der Familiensache vander Zander/BH.

wird namens des Antrags- und Beschwerdegegners zum Schriftsatz der Antragstellerin und Beschwerdeführerin vom 12.08.05 Stellung bezogen:
Da auch die Antragstellerin den Zeugen Herr KO. benennt, wurde dieser vom Antragsteller angeschrieben und hat dem Antragsteller daraufhin mit folgendem Brief geantwortet, aus dem wir hier wörtlich zitieren:

"Stellungnahme zur Aussage R. van der Zanders im Schreiben vom 12. August 2005 an das Oberlandesgericht Düsseldorf, in dem sie schreibt:

"Die Antragsstellerin und Beschwerdeführerin hat Filium Seniorem zu keinem Zeitpunkt aufgefordert, die Internetkommunikation des Antraggegners und Beschwerdegegners auszuspionieren.
Eine solche Aussage hat sie auch nicht gegenüber Herrn KO. getätigt.
Dies kann Herr KO jederzeit bestätigen".

Diees kann ich so nicht bestätigen: Im März/April 2004 bekam ich einen Brief von R. van der Zander. Sie teilte mir unter anderem mit, daß Filius Senior jetzt In der Lage wäre den e-mail Verkehr zwischen BH.und HJ.
auszuspionieren. Als "Beweis" für die negative Einflußnahme von HJ. auf BH. übermittelte R. vdZ mir einige Originalauszüge und Passagen dieser ausspionierten e-mails. Wie explicit Filius Senior von R.vdZ. aufgefordert wurde diese E-mails abzufangen und aufzuzeichnen kann ich nicht exakt sagen -aber Ich bin mir sicher, daß diese Abhöraktion mit R.vdZ.s Unterstützung und Billigung stattfand.
Sie hat mir gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß dies für Sie eine willkommenen Möglichkeit darstellt um BH. "zu seinem Wohl" zu überwachen und um an Informationen über die "Hexe" HJ. zu gelangen. Ich hatte den Eindruck, daß Sie stolz darauf war, mit der technischen Unterstützung Filii Senioris eine taktischen Vorsprung über Ihren "Gegner" erlangt zu haben, und diese Abhöraktion nach dem Motto; " Der Zweck heiligt die Mittel" rechtfertigte. Sie bezieht sich in einem neueren Schreiben (vom 13.07,05) noch einmal auf diese Episode und rechtfertigt diese Aktion damit, daß Sie mit dieser "Chat-Beilage" (0-Ton) nur die Einflußnahme HJ. über unsere gemeinsame Bekanntschaft zu BH.dokumentieren wollte.
Weiterhin wurde BH grundsätzlich als hilfloser Trottel dargestellt, der ohne die "Fürsorge" R.vdZ.s überhaupt nicht lebensfähig wäre. Ich habe eine Zeitlang versucht mich in dieser Angelegenheit neutral zu verhalten -doch nach mehreren Telefongesprächen mit BH., wobei ich auch die Hintergrundgespräche mit Filio Juniori oder Filio Seniori mitbekam, die von R.vdZ. zum spionieren nach oben geschickt wurden
(".... mit wem telefonierst du BH.?) hatte ich den Eindruck, daß R.vdZ. nicht nur versuchte mich für Ihre Zwecke zu benutzen, sondern in noch viel größerem Maße die Kinder Nach mehreren Telefongesprächen mit R.vdZ. war es für mich klar, daß sich R.vdZ. völlig rücksichtlos gegenüber den Kindern Filio Juniori und Filio Seniori verhielt, indem Sie die Kinder voll in diesen Beziehungskonflikt miteinbezog und gegen BH. und HJ. aufhetzte - ein Konflikt dem die Kinder emotional und intellektuell In keiner Weise gewachsen waren.

Ich kann mich noch sehr gut an das letzte Telefongespräch (im März 2004) mit RvdZ. erinnern, in dem Sie mir einen Dialog zwischen Ihr und Filio Juniori wiedergab:RvdZ.: "Filius Junior- wenn ich jetzt sterbe, mußt du entweder bei BH.
oder meiner Schwester leben, zu wem würdest du gehen? Filius Junior , nach langem Zögern: "....zu Herrn KO.", Zunächst fand ich das witzig (und fühlte mich geschmeichelt) , wie klug sich Filius Junior aus der Zwickmühle bereit hat - Filius Junior wußte: "BH." war als Antwort verboten, die Schwester mochte er (glaube ich) nicht besonders und "Herr KO." war zu diesem Zeitpunkt
noch nicht bei der Mutter in Ungnade gefallen, also war die Antwort politisch korrekt.
Nachdem ich RvdZ. schrieb, bitte auf die Kinder Rücksicht zu nehmen, weil nach meiner Meinung die Kinder die Hauptleidtragenden dieses Konfliktes wären, reagierte Sie mit völligem Unverständnis.

Ich bin bereit meine Erlärung eidestattlich abzugeben.

21.08.2005 Herr KO.

Die Eindrücke des Zeugen Herrn KO. bestätigen die Diagnostik der Kinderschutzambulanz.

Die Antragstellerin hat das sog. Parential Alienation Syndrome bei den Kindern der Parteien verursacht.

2. Der Antragsgegner tritt immer noch energisch der Behauptung entgegen, er hätte die Antragstellerin seinerseits nur unter Druck dazu gebracht, mit ihm das Sorgerecht zu teilen. Davon steht z.B. auch nichts in ihrem- ersten Antrag vom 9.6.2004 an das Amtsgericht,

statt dessen verweist sie hier auf die Mutter, welche ihr angeblich zugesichert hatte, ihr bei der Kindererziehung zu helfen.. (was ebenfalls nicht stimmt).
- auch nicht bei ihrer Erwiderung an das Amtsgericht vom 13. Januar 2005

",.. entschied sie sich bei Mitteilung der letzten Erkrankung zu Abgabe der Sorgerechtserklärung. Ausschlaggebend für die Sorgerechtserklärung war somit die schwere Erkrankung....,.." (Zitat Antragstellerin !).

Immer wieder verweist die Antragstellerin auf ihre Krankheiten, welche nur als suggestive Beeinflussung des Gerichts und auch als Mittel der Kindesmanipulation zu verstehen sind. Bei den Kindern wird dadurch ein Beschützerinstinkt ausgelöst, der gar nicht nötig wäre, da es sich bei dem Genitaltumor lediglich um 'Feigwarzen' handelte, welche in 30 % aller Fälle wieder von selbst verschwinden, bei dem Tumor der Schilddrüse handelte es sich um eine harmlose Verdickung, welch vermutlich durch einen unbeabsichtigten Schlag von Filio Juniori ausgelöst wurde, auch diese Verdickung verschwand von alleine wieder.

3. Es wird nochmals bekräftigt, dass der Antragsgegner tatsächlich ständig für die Kinder der Parteien in Einsatz war. Er hat wegen der Kinder seinen künstlerischen Beruf aufgegeben und war statt dessen vollzeit Hausmann und Vater. Die Kinder haben auf seiner Etage gelebt und geschlafen.

4. Richtig ist, dass Frau van der Zander den technischen Ablauf der Schulanmeldungen (also die Unterschrift) gemacht hat, während der Antragsgegner sich in dieser Zeit um die Kinder gekümmert hat. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie alleine die Entscheidung für die Schule getroffen hat.

Der Antragsgegner hat sich viel Mühe gegeben bei der Auswahl der Schulen und Kindergärten. Er hat beim "Tag der offenen Tür" folgende Schulen besucht:
Görres-Gymnasium, Humboldt-Gymnasium, Marie Currie-Gymnasium, Luisen-Gymnasium, Gymnasium, Am Pott, Geschwister-Scholl-Gymnasium, beide Grundschulen in Eller, Montessori-Grundschule, Waldorfschule, Kindergarten der AWO in Eller, Kindergarten Werstener Feld, Evangelischer Kindergarten in Vennhausen, Filii Junioris späteren Kindergarten, den Montessori-Kindergarten. Aufgrund dieser Besuche wurde dann gemeinsam entschieden, wohin die Kinder gehen.

5. Frau van der Zander hat in der Tat morgens das Frühstück gemacht, hat sich dann aber meistens wieder bis etwa 11 Uhr ins Bett gelegt.

6. Bei den aufgeführten Aktivitäten wie Schlittschuhlaufen (ein halbes Jahr lang), Computerclub (etwa 2 Jahre lang), Geigen (etwa 1,5 Jahre lang) handelt es sich nur um Beispiele, die zusätzlich zu den täglichen anfallenden Arbeiten vom Antragsgegner übernommen wurden. Die Liste könnte noch wesentlich erweitert werden, z.B. um auf Schulfest Würste verkauft, mitgeholfen bei der Viertklässler Verabschiedung am Rhein, mitgeholfen beim Klassenfest im Grafenberger Wald, aufbauen für Weihnachtsbazar 6 Jahre in Folge, ein Tag mitgeholfen in der Jugendherberge Ratingen, Filium Seniorem begleitet zum Sextaner-Treffen in Waldbröhl,

Filium Seniorem begleitet bei der Einschulung in die Grundschule, begleitet bei der Einschulung Gymnasium, begleitet beim ersten Vorlesungstag Universität, Filium Juniorem begleitet bei der Einschulung, Besuch der ersten Informationsveranstaltung "Schüler an die Uni" mit Filio Seniori , Informationsveranstaltung der Waldorfschule (danach habe wir uns gegen die Waldorfschule entschieden)

7. Filius Junior wurde einmal in der Woche von besagtem Ehepaar mitgenommen, weil der Antragsgegner in dieser Zeit mit Filio Seniori unterwegs war, dafür habe ich deren Kind auch einmal in der Woche mitgenommen.

8. Der Antragsgegner hat nur wegen Filio Juniori am Geigenunterricht teilgenommen und hat das mit großem Interesse gemacht. Er hat drei mal in etwa 1,5 Jahren mit Filio Juniori im Unterricht mitgegeigt, ansonsten dabei gesessen und zugehört.

9. Filius Senior hat nur durch den Antragsgegner programmieren gelernt. Dieser kann das mit unzähligen Programmen beweisen. Die Antragstellerin konnte zum damaligen Zeitpunkt den Computer noch nicht einmal einschalten.

Wenn Frau van der Zander behauptet, die schulische Förderung hätte bei ihr gelegen und sie sich auch noch preist, welche Erfahrung sie auf dem Gebiet der Erziehung hat, so muss betont werden, dass Frau van der Zander das zweite Staatsexamen als Lehrerin aus psychologischen Gründen nicht geschafft hat. Sie konnte die "Rotzlöffel" - wie sie die Kinder nannte - nicht ertragen. Damit meint sie ausschließlich männliche Kinder. Deshalb unterrichtet Frau van der Zander in der Regel in ihrem privaten Zeichenunterricht nur Mädchen.

Die Antragstellerin bezeichnet männliche Kinder auch gelegentlich als "minderwertige Ware".

Beweis: Zeugin der Frau HJ.

Hierzu erlauben wir uns, aus einem Brief einer guten Bekannten der Antragstellerin, Frau Dr. C M., zu zitieren, die nach der Geburt von Filio Seniori über einen längeren Zeitraum mit der Antragstellerin zusammen war:

" Ich erinnere mich noch genau - und war damals sehr erschreckt- wie negativ das Begleitschreiben von Roswitha zur Geburt eures ersten Sohnes formuliert war, das "Geschlecht sei missglückt" und sie hoffe, dass das Kind sie nur wenige Wochen von der Arbeit abhielte. Sie jammerte und klagte ja permanent, trotzdem hatte ich den Eindruck dass sie an den Kindern hängt" Nach der Geburt des zweiten Sohnes der Parteien teilte die Antragstellerin der Mutter des Antragsgegners telefonisch mit, dass durch die Geburt eines zweiten männlichen Kindes ihr Leben nun endgültig ruiniert sei.

10. Der Antragsgegner hat Computerprogramme speziell für die Kinder geschrieben.
Vater und Sohn Filius Senior haben sich hier immer gegenseitig geholfen.

Filius Senior hat auch nur durch den Antragsgegner Schach spielen gelernt. Filius Junior hat nur durch den Antragsgegner Fahrradfahren gelernt.

11. Die Antragstellerin vermittelt mit ihren Anlagen den Eindruck, als handele es sich dabei um einen direkten Ausdruck der Chats, also ein Protokoll oder Mitschnitt der Unterhaltung mit Frau HJ.. Dies ist jedoch nicht richtig. Denn diese Blätter sind selbst von ihr und unter Mithilfe von Filio seniori in einem Mailprogramm zusammengesetzt worden. Es sieht nur so aus als handelt es sich dabei um eine Textdatei. Vielmehr handelt es sich um eine kriminellen Handlung der Antragstellerin, um einen Täuschungsversuch, so dass auch ein Beweisverwertungsverbot vorliegt. Wenn man diese gefälschten Blätter mit einer Tonbandaufnahme vergleichen würde, wäre das etwa so, als ob man mit Frau HJ. und weiteren etwa 10 anderen Personen gleichzeitig telefonieren würde.
Die Antragstellerin schneidet daraufhin die Wörter des Antragsgegners und die Wörter von Frau HJ. in einer extra Aufzeichnung zusammen und legt diese dem Gericht als originalen Mitschnitt eines Gesprächs vor. Der Antragsgegner kann technische Einzelheiten hierzu gerne dem Senat in der mündlichen Verhandlung erklären.

12. Die Antragstellerin hat eine Luftmatratze von Frau HJ. mit dem Messer in hunderte kleine Stücke zerschnitten.

Die Antragstellerin rannte um Mitternacht leicht bekleidet bei strömenden Regen eine Stunde im Freien herum. Mit der Begründung, sie wolle sich eine Lungenentzündung holen, da der Antragsgegner nicht die Beziehung zu Frau HJ. beendet habe.

Die Antragstellerin hat einen Pullover von Frau HJ. beim Antragsgegner in die Toilette gesteckt. Dies sogar im Beisein der Kinder der Parteien, die sich darüber köstlich amüsierten, sich diese Handlung zu Herzen genommen haben, Monate später einen Schrank mit samt einem roten Pullover des Antragsgegners aus der zweiten Etage In den staubigen feuchten Keller gezerrt haben, in der Annahme es handele sich um den Pulli seiner Freundin.

Die Antragstellerin schickte Frau HJ. hierzu eine Email folgenden Wortlauts:

"Das T-shirt mit ins Grab. Das wollt ich doch kaum glauben!
Doch da liegt es! Weich nasses Grab!
Vorsicht beim Pinkeln, sonst rutscht es den Kanal hinunter!
Es duftet auch so toll (ständig muss er daran schnuppern)
Doch leider etwas streng. Kein Wunder, in dieses Klo pinkeln nur Männer."

Diese Email befindet sich bereits bei den Akten.

13. Der Antragsgegner hat nie behauptet, dass die Beziehung zu Frau HJ. beendet wäre, sondern hat der Antragstellerin lediglich mitgeteilt, dass darüber nachdacht wird, die Beziehung zu beenden, da die Komplikationen mit der Antragstellerin schon absehbar waren. Immerhin hatte diese dem Antragsgegner in Anwesenheit der Kinder schon gedroht mit Sätzen, wie "Ich werde die Kinder zum Hass gegen dich und Frau HJ. erziehen" was ja auch inzwischen geschehen ist.

14. Auch ist der Antragsgegner nie gewaltsam in die Räume der Antragstellerin eingedrungen. Vielmehr war es so, dass die Antragstellerin ohne Rücksprache mit ihm vor eine in seiner Wohnung liegende Tür einen Stuhl gestellt hatte, um das Öffnen zu verhindern. Dies war ihm nicht bekannt. Als er den Raum betreten wollte, brach der Türgriff ab. Es kann also keine Rede davon sein, dass er sich hier gewaltsam Zutritt verschafft habe. Abgesehen davon handelte es sich bei den Räumlichkeiten auch nicht um die alleinigen Räumlichkeiten der Antragstellerin, viel mehr sind dies Räume der Wohnung des Antragsgegners. Es existiert ein Mietvertrag für die erste Etage auf den Namen des Antragsgegners.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei

HM Rechtsanwalt

 

Exkurs über die Lüge

Natürlich ist es bei so einer ungeheuerlichen Menge gegensätzlicher Behauptungen für Außenstehende schwierig, herauszufinden, wer lügt. Im Fall van der Zander/BH. wäre dies jedoch schlichtweg durch gründliches Lesen der gesamten Akten herauszufinden gewesen.
Der chronische Lügner, als welchen ich Herrn BH. erstmals erkannte, als ich auf die Chats stieß, lügt nicht nur da, wo es nutzt, sondern verwendet auch vollkommen unnötige Lügen aus purer Gewohnheit.

Warum zum Beispiel behauptet Herr BH. er habe Frau van der Zander während des gemeinsamen Studiums in Karlsruhe kennengelernt? Hier stellt ein Blick in die Biographie, in Katalogen und im Internet öffentlich gemacht,( bei Frau van der Zander sogar in einer Buchpublikation), doch klar, dass Frau van der Zander und er zu unterschiedlichen Zeiten und an unterschiedlichen Orten studiert haben. Frau van der Zander hatte ihr Studium längst abgeschlossen, als sie Herrn BH., der überhaupt nie in Karlruhe studiert hat, kennenlernte.
Warum heißt es "richtig ist, dass Frau van der Zander den technischen Ablauf der Schulanmeldung (also die Unterschrift) gemacht hat, während sich der Antragsgegner in dieser Zeit um die Kinder gekümmert hat" ?Offensichtlich hat Herrn BHs Rechtsanwalt keine Kinder, denn sonst hätte er ihn darauf hingewiesen, dass solche Anmeldungen immer mit Kind gemacht werden, sogar schon beim Kindergarten! Warum legt Herr BH. so ungeheuren Wert darauf, fälschlich zu beharren, Filius Junior habe nur bei ihm Fahrrad fahren gelernt? Nun ja, diese Frage kann ich beantworten, weil er auf das gute Verhältnis zwischen Filius Junior und Herrn I.J., der das in Wirklichkeit machte, neidisch war. Würde Filius Junior ihn so gerne mögen wie Herrn I.J., wäre er nämlich leichter abzuwerben gewesen.

Zweitens, wer ständig lügt, verstrickt sich in Widersprüche und das war hier ständig, und sogar in ganz grundlegenden Punkten der Fall.
Frau van der Zander wird vorgeworfen, die Kinder so massiv am Kontakt mit dem Vater gehindert zu haben, dass sie diese sogar deswegen in der Wohnug einschließt.
Gleichzeitig soll sie aber ständig die Kinder zum Spionieren in die Wohnung des Vaters geschickt haben, um seine Telefongespräche zu überwachen. Ja, liebe Richter von den R-Nummern, beides ist nicht möglich und hier hilft ganz einfach logisches Denken, den Lügner zu entlarven! Genau das Gleiche gilt bezüglich der Beziehung zwischen Frau van der Zander und den Kindern, die gleichzeitig als zu eng ("symbiotisch") und als "nie entwickelt" weil die Kinder vom Vater allein erzogen worden wären, vorgestellt wurde.

Drittens neigt der chronische Lügner aus Freude an der Lüge zu grotesken Übertreibungen. Hier verweise ich noch mal auf das vor dem Amtgericht vorgebrachte Beispiel der mütterlichen Kindsbeeinflußung durch " sie warf sich stundenlang auf den Fußboden und schrie, sie hätte eine Gehirnerschütterung, nachdem sie vorher mit dem Kopf gegen die Wand gerannt war", weil ich das so besonders schön finde.
Es ist immer nett, wenn man bei sehr häßlichen Gemeinheiten dennoch was zum Lachen vorgeworfen bekommt. Auch in den Schriftsätzen des Herrn BH. kann man genug derartig unglaubwürdige Übertreibungen finden, wenn man sie aufmerksam liest, z.B.
das vollkommen konstruierte Telefongespräch mit Herrn KO.,das Frau van der Zander mitsamt ihrem Jüngsten, angeblich über ein Verbleiben der Kinder nach ihrem Tode bei eben diesem ihren Kindern ziemlich unbekannten Herrn geführt haben soll.

Mein Vorschlag für mehr Gerechtigkeit im Familienrecht lautet: Weg mit Richtern, die unfähig sind, Lüge und Wahrheit auseinanderzudividieren! Ersetzen wir sie durch Beamte der Kriminalpolizei vom Betrugsdezernat. Die haben hier die höhere Kompetenz.


weiter