Unrecht heißt Familienrecht

Das Persönliche ist das Politische, zweiter Teil

Immer wieder erklingt der Aufschrei: "Es gibt keine Kinder mehr, die Deutschen sterben aus!" In Zeitschriften oder Fernsehsendungen wird über Kinderfeindlichkeit, Egoismus und Vorrang materieller Interessen diskutiert.
Wie wäre es, wenn Sie stattdessen mal das Familienrecht unter die Lupe nähmen? Ich habe zwei Kinder, aber die hätte ich mit Sicherheit nicht, wäre mir dieses Gesetzesmachwerk bekannt gewesen. Es konnte mir in der heutigen Form ja auch nicht rechtzeitig bekannt sein, denn es existierte noch nicht, als ich mich für Kinder entschloss. Hätte es dieses Gesetz damals schon gegeben, wäre ich mit Sicherheit heute noch kinderlos.

Nicht, weil mir materielle Interessen wichtiger wären als Kinder, ich habe im Gegenteil nicht das geringste Interesse an materiellen Dingen, nein, meine Menschenwürde ist es, die mir wichtiger ist. Obwohl ich der Meinung bin, dass es einen wichtigen Teil der weiblichen Sexualität ausmacht, Kinder zu bekommen, hätte ich darauf verzichtet, wäre mir bekannt gewesen, dass man mir in diesem Staat, nur weil ich Kinder habe, die elementarsten Persönlichkeitsrechte zertrampeln darf. Ganz gleich, wie wichtig mir meine Sexualität ist, meine Menschenwürde ist mir wichtiger!

In keinem Beruf müsste sich eine fünfzigjährige Frau, die jahrelang exzellente Arbeit geleistet hat, von irgendwelchen ihr haushoch unterlegenen Personen, die von Außen hereinschneien, ihre Kompetenzen absprechen lassen. Sie könnte solche Wichtigtuer auf der Stelle zur Tür hinauswerfen. Eine Mutter in diesem Staat muss sich aber genau das bieten lassen und ihr wird noch dazu von ihrem Anwalt geraten, solchen Leuten Honig um den Bart zu schmieren, damit sie nicht Gefahr läuft, ihre Kinder zu verlieren!

Nur weil sich eine Frau von einem Mann trennt, egal aus welchen Gründen auch immer, darf irgendeine kleine Sozialarbeiterin sich in ihre persönlichen Angelegenheiten mischen und ihre Erziehungsfähigkeit überprüfen. Eine Frau, welcher der Mann davon läuft, wird als Sozialfall behandelt, in die gleiche Reihe mit Alkoholikern, Junkies oder sonstwie lebensuntüchtigen Menschen gestellt, denn das ist die Klientel für Sozialarbeiter. Eine versierte Pädagogin hat keine Überprüfung ihrer pädagogischen Fähigkeiten von Seitens einer Sozialarbeiterin nötig, genausowenig wie sie in so einer Situation die psychologische Beratung braucht, die ihr aufgedrängelt wird, denn eine Trennung ist kein Zeichen für psychische Störungen einer Frau. Was da alles aufgefahren wird, sind nichts weiter als Frechheiten, die sich normalerweise kein mündiger, erwachsener Bürger bieten lassen muss.

Gegenüber Müttern aber ist solche Amtsanmaßung alltäglich. Anmaßende Sozialarbeiter des Jugendamts begründen ihre Kompetenzanmaßung damit, von außen könnte man alles objektiver sehen. Ja, von außen sieht man die Fassade eines Hauses besser, aber hier werden auf Grund von Fassadenbetrachtung Werturteile über die Innenausstattung der dahinter liegenden Räume getroffen.

Es ist gegen die Menschenwürde, einer Frau von amtswegen eine Beziehung zu einem mit ihr verfeindeten Mann aufzuzwingen. Theoretisch besteht daher selbst im heutigen Familienrecht die Möglichkeit des alleinigen Sorgerechts für einen Elternteil bei stark zerrütteten Beziehungen. Wenn es jedoch in einem so extremen Fall, wie dem hier dokumentierten BH. gegen van der Zander nicht möglich ist, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht zurückerhält, dann kann man getrost davon ausgehen, dass es die Möglichkeit für Frauen grundsätzlich nicht gibt. Hier ist eine Frau ganz eindeutig Opfer eines hinterlistigen Mannes, zum Opfer geworden nicht aus Schwäche, sondern nur, weil sie immer fair und gerecht sein wollte. Eine staatlich verordnete Beziehung zwischen Opfer und Täter aber darf es in einem Rechtsstaat nicht geben. Das ist die Rechtsauffassung eines Terrorregimes. Anscheinend erübrigen sich die für jeden Erwachsenen geltenden Persönlichkeitsrechte in den Augen deutscher Richter, sobald eine Frau Kinder hat.

Folglich sind es erster Linie die intelligenten, gebildeten, leistungsstarken Frauen, die sich so nicht behandeln lassen wollen, die auf einer solchen Basis keine Kinder mehr bekommen. Es sind die Frauen, die sowohl in genetischer wie auch in sozialer Hinsicht die Intelligenz an die nächste Generation weitergeben. Ich glaube nicht, dass die Deutschen aussterben, sie werden mit diesem Familienrecht ganz einfach verblöden, denn sobald diese Rechtssprechung allgemein bekannt ist, wird keine Frau, die logisch denken kann, noch Kinder bekommen, es sei dann, ihr fehle jede Spur von Selbstachtung.

 

Der zweite Gerichtsprozeß, Umgangsrecht

Kurz vor dem Sorgerechtsprozeß versucht Herr BH. noch schnell Fakten zum Umgangsrecht zu schaffen, bevor die Kinder Gelegenheit bekommen sich in diesem Prozeß über ihre Einstellung zu ihm zu äußern.
Er reicht dazu einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein, ihm umgehend jeden Samstag ab 15:00 Uhr bis Sonntag 19:00 Uhr und zudem noch an zwei weiteren Wochentage von 18:00 Uhr bis 20:00 die Kinder auszuliefern.
Filius Junior und Filius Senior sind entsetzt über einen dermaßen unglaublichen Eingriff in ihr Privatleben. Sie freuen sich die ganze Woche auf ihr freies Wochenende, das ausschließlich selbstbestimmten Aktivitäten und selbst ausgewählten Freunden gewidmet ist. Sie wollen es sich nicht bieten lassen, dass sie ihre gesamte Freizeit bei einem Mann absitzen sollen, den sie aus guten Gründen überhaupt nicht mehr sehen wollen.

Zum Glück gelingt es Frau van der Zanders Rechtsanwältin diesen Vorstoß mit dem Hinweis auf den bevorstehenden Sorgerechtstermin abzuwehren. Im Sorgerechtsprozeß wird jedoch keine Verfügung bezügflich des Umgangs getroffen. Deshalb wendet sich Frau van der Zander, auf rechtsanwaltlichen Ratschlag, zur Regelung des Umgangs direkt anschließend ans Jugendamt.
Dort kommt keine Einigung zu Stande, weil die Vaterrechtskämpferin FCKW versucht, aus dem Umgangsrecht eine Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrecht zu zaubern und die Kinder grundsätzlich jeden Umgang mit Herrn BH. verweigern.

Bevor der nächste, schon festgelegte Gesprächstermin stattfinden kann, hat Herr BH schon eine Klage beim Amtsgericht eingereicht, in der er behauptet, Frau van der Zander würde ihm jeden Umgang mit den Kindern unmöglich machen und sie in massiver Weise gegen ihn aufhetzen. Darüberhinaus werden hier wieder, wie schon im Sorgerechtsprozeß, angebliche Zeugen mit erfundenen Zeugenaussagen aufgeführt. Es soll wieder vorgetäuscht werden, die Mutter der Kinder wäre psychisch so gestört,dass es dem Kindswohl diene, ihr die Kinder ganz zu entziehen. Er behauptet sogar, Filius Junior, hätte ihn die wenigen Male, die er, trotz der Behinderungen durch Frau van der Zander, mit ihm zuammen war, angefleht, nie mehr zur Mutter zurückgehen zu müssen.
Dies ist eine ganz ungeheuerliche Lüge, denn Filius Junior war in dem angesprochenen Zeitraum niemals mit Herrn BH. allein, er war sogar in seinem gesamten Leben noch niemals zwei bis drei Stunden mit ihm allein! Wann immer er nicht seinen großen Bruder dabei hatte, nahm er einen Freund mit, denn kein Freizeitangebot war ihm jemals verlockend genug, dass er dafür mit seinem biologischen Vater allein zu sein wünschte.

Frau van der Zander wird an dieser Stelle definitiv klar, wie richtig Filius Junior mit seinem Vorwurf, sein Vater wolle ihn kidnappen, lag. Herrn BHs Behauptung wurde schließlich einem Kind in den Mund gelegt, das schon über ein Jahr zuvor, im Januar 2004, angesichts des Entsetzens seiner Mutter über das väterliche Verhalten, ganz andere Aussagen machte, Aussagen wie diese:
"Ja Roswitha, ich weiß schon, dass das schrecklich für dich ist, wie sich der BH. jetzt benimmt, aber ehrlich gesagt, ich bin nur froh, dass er weg ist. Ich habe den noch nie gemocht!"

Die Mutter kann wieder auf echte Zeugen verweisen. Sie wurden wieder nicht angehört. Die Verhandlung wurde, wie gehabt, wieder von Herrn BH. beherrscht, der wiederum die abenteuerlichsten Lügengeschichten vorbrachte. Für die Behauptung, die Kinder würden in Wirklichkeit lieber bei ihm wohnen, wären aber von der Mutter durch Psychoterror so eingeschüchtert, dass sie sich dies nicht zu sagen trauten, führte er Beispiele an, die jedes absurde Theater in den Schatten stellten. Den "Psychoterror" beschrieb er z.B. so:
"Frau van der Zander warf sich stundenlang auf den Boden und schrie, sie hätte eine Gehirnerschütterung, nachdem sie vorher mit dem Kopf gegen die Wand gerannt war."

Die Kinder (genaugenommen handelt es sich um ein Kind und einen jungen Erwachsenen), inzwischen nun wirklich in einem Alter, in dem sie wissen, was sie wollen, und wo erziehungskompetente Erwachsene dies auch respektieren, werden nach ihren Vorstellungen gefragt und beharren darauf , dass sie überhaupt kein Umgangsrecht akzeptieren. Das wird nicht berücksichtigt, ihre Aussagen zum Thema werden sogar später in einem Protokoll so schwer verfälscht wiedergegeben, dass Filius Senior beim Amtsgericht eine Richtigstellung einreicht.

Der Vater, den eigentlich kein Umgangsrecht, sondern das Aufenthaltsbestimmungsrecht lockt, bekommt kein Umgangsrecht nach seinen Wünschen. Der Wunsch der Kinder wird ebenfalls nicht respektiert, doch Richter R1/60 hat inzwischen doch zumindest so viel kritisches Denken entwickelt, dass er nicht auf dem "üblichen Umgang" besteht, sondern Filium Juniorem und Filium Seniorem zu "nur" zwei Nachmittagen Zwangskontakt verurteilt.

 

Das Persönliche ist das Politische, dritter Teil

Das Familienrecht ist der Kern einer generellen Restaurierung des Patriarchats. Man kann Frauen ruhig in alle möglichen gesellschaftlichen Bereiche vordringen lassen und ihnen alle möglichen Berufe genehmigen, ja sogar eine Alibifrau als Bundeskanzlerin dulden, wenn man alles hinterrücks über das Familienrecht wieder zurücknimmt. Schon einmal wurde so vorgegangen, im Mittelalter, wo Frauen über die Kinder ihre Rechte verloren, während man sie ansonsten erst einmal gewähren ließ. Die Berufsverbote folgten dann nach der Entrechtung, gemeinsam mit den Hexenverfolgungen, in großem Stile ab der Renaissance. Die moderne Hexenverfolgung kommt bisher ohne Scheiterhaufen aus. Sie bedient sich der Psychologen, statt "Hexen" sagt man heute "Geistesgestörte".

Vordergründig geht es im Familiengesetz darum, wer für die Erziehung des Kindes der geeignetere Elternteil ist. Aber haben Sie in der Zeit, seit dieses Gesetz existiert eine enorme Zunahme von alleinerziehenden Vätern bemerkt? Ich nicht! In der Regel sind es dennoch die Frauen, die als Alleinerziehende leben. Warum lässt man sie das denn nicht gleich in Ruhe machen, ohne diesen ganzen Gerichtsterror? Wie immer braucht man sich nur die Frage stellen: "Wer profitiert?", dann weiß man, was für ein Spiel gespielt wird. Durch dieses Gesetz wird wesentlich mehr Frauen ihre berufliche Karriere zerstört als dass Frauen ihre Kinder weggenommen werden.

Auch mir wurde weitgehend die berufliche Existenz vernichtet. Es war immer schon schwierig, Kinder, Kunst und Nebenjobs unter einen Hut zu bringen, mit der Zusatzbelastung durch die Prozessiererei, unmöglich. Noch nach acht Stunden Fabrikarbeit am Fließband konnte ich künstlerisch arbeiten, selbst an den Tagen, an denen ich meine Kinder geboren habe und in der gesamten Zeit, wo ich sie alle paar Stunden stillen musste, habe ich kontinuierlich arbeiten können, nicht aber in der Zeit dieser Rechtsstreitigkeiten. Niemals in meinem Leben habe ich etwas so Zeitvernichtendes und Kreativitätstötendes erlebt, wie diese Gerichtsbarkeit, diese Unrechtsmaschine zur Fraueneinschüchterung. Und auch jetzt noch, während ich, wegen dieses Unrechts, die hier veröffentlichten Texte schreiben muss, kann ich meinen Beruf vergessen.

Schon allein die Drohung ihre Kinder zu verlieren, eine Drohung die instinktive weibliche Urängste aktiviert, lähmt die Leistungsfähigkeit von Frauen. Im Gegensatz zu Männern, die ihre Arbeit in Bezug auf sich selbst machen, ist für Frauen, gerade dass sie damit die Lebensbedingungen ihrer Kinder verbessern, die Motivation zur Leistung,. Während die Frau vor Gericht um ihre Kinder kämpft, leben diese in der Regel bei ihr. Mit Beruf und Kindern kann sie sich keine Zusatzbelastungen leisten. Entweder kann sie den Kampf um die Kinder nicht führen oder sie muss im Beruf versagen. Ganz gleich um welchen Beruf es sich handelt, sie hat so keine Chancengleichheit mit männlichen Konkurrenten.
Und auch beim Prozeß besteht so keine Chancengleichheit. Der Kindsvater, der einer Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht wegnehmen will, muss in dieser Zeit weder die Schulaufgaben betreuen, noch Kinderschuhe kaufen, weder mit den Kindern zum Zahnarzt noch ihre Geburtagsfeiergestalten, etc, etc.

Während der leibliche Vater meiner Kinder versuchte, das alleinige Sorgerecht für meine Kinder zu erstreiten, beschäftigte er sich mit absolut nichts außer diesem Kampf. Er ging weder einem Beruf nach, noch kümmerte er sich auch nur das winzigste bißchen um die real existierenden Kinder, selbst den Haushalt ließ er in einem Maße liegen, dass mir ein Freund von ihm, nach einem Besuch dort erzählte, dass die Wohnung allmählich die verwahrloseste der ganzen Stadt wäre. Er konzentrierte seine gesamte Energie auf den Kampf gegen mich. So hatte er natürlich jede Menge Zeit eine Jugendamtmitarbeiterin für sich zu instrumentalisieren und die Prozesse in seinem Sinne zu gestalten. Ich hatte in der Zeit meine Arbeit zu machen. Wenn ich einen Morgen im Rechtsanwaltsbüro verbringen musste, um seine Lügengeschichten zu widerlegen, verzichtete ich dafür auf mein Frühstück, um die Zeit wieder aufzuholen.

Eine gemeinsame Bekannte sagte: "Schick die Kinder doch einfach zu ihm. Der will die viele Arbeit doch sowieso nicht machen. Der schickt die dir in ein paar Wochen dann sowieso zurück."Natürlich, liebend gern hätte ich diese Strategie gewählt, ich konnte es aber nicht und so geht es den meisten Frauen in dieser Situation. Für viele Frauen wäre schon die Verwahrlosung in praktischen Dingen nicht hinnehmbar, sie könnten nicht ruhig schlafen bei dem Gedanken, wie ihre gepflegten Kinder, ungekämmt mit schmutzigen Pullovern und stinkenden Socken in der Schule auffallen würden. Das hätte ich noch locker wegstecken können, wäre meinen Kindern dafür das widerwärtige Gezerre vor Gericht erspart geblieben.
Selbst dass in schulischen Belangen alles drunter und drüber gegangen wäre, die Hausaufgaben nicht gemacht und die Klassenarbeiten nicht vorbereitet, wäre noch zu ertragen gewesen.Wenn es statt intellektueller Förderung nur noch Computerspiele und Fernsehen gibt, na gut, immer noch besser als Gerichtsprozesse ums Sorgerecht.

Aber eines gibt es, was diese Lösung von Grund auf verbietet. Meine Kinder wollten um keinen Preis zu diesem Pseudovater. All das oben Aufgeführte könnte man für eine Weile tolerieren, wenn die emotionale Basis stimmen würde. Wenn eine gefühlsmäßige Beziehung, ein wirkliches Vertrauensverhältnis zum biologischen Vater bestehen würde, natürlich hätte ich sie dann lieber dorthin geschickt, als sie der Fremdbestimmung durch Gerichte auszuliefern.

Als ich der Lehrerin meines jüngsten Sohnes erzählte, dass ich nichts mehr mit seinem Vater zu tun hätte, antwortete sie spontan: "Ach, dann haben Sie nur noch zwei Kinder!" Ich war verblüfft, hatte ich ihr doch nie über die Natur dieser Beziehung berichtet, hatte dieser Mann doch kaum Kontakt zu ihr gehabt, da er sich niemals um schulische Belange gekümmert hatte. Dennoch war an dem Verhältnis wohl offensichtlich gewesen, dass es sich hier um eine Beziehung zwischen einer starken, lebenstüchtigen Frau und einem labilen, unselbständigen Mann handelte.Wie kann es möglich sein, dass dieser Mann mich öffentlichen Institutionen als eine psychisch labile Frau verkaufen kann?

Das kann man sich nur dadurch erklären, dass es sich hier um im Grunde frauenfeindliche Institutionen handelt, deren eigentliche Funktion gerade darin besteht, Frauen zu schwächen.
Der tatsächlich labile Mann darf hier erstmals in seinem Leben der Starke sein, der mit der geliehenen Autoritätsmacht staatlicher Institutionen nun über Menschen bestimmen darf, die sich normalerweise nichts von ihm vorschreiben lassen würden. Das erklärt die Faszination, die diese Familienrechtsprozesse für infantile, verantwortungslose Männer haben. Die ewigen Söhne avancieren vor dem Familiengericht im Nu zu autoritären Patriarchen, die sich für ihre Unterlegenheitsgefühle gegenüber der dominanten Frau rächen.
Grund zur Rache hätten sie zwar nicht, weil diese sie garnicht dominieren wollte, sondern oft froh über mehr Selbstständigkeit gewesen wäre. Die Starke ist großzügig, hilfsbereit, lässt sich manipulieren und auf der Nase herumtanzen, denn sie fühlt sich dadurch nicht in ihrer Selbstsicherheit in Frage gestellt, sie fühlt sich verantwortlich, und so neigt sie dazu, es zu übersehen, wenn sie mit Falschheit hintergangen wird. Das gibt solchen Männern vor Gericht gleich alle Trümpfe in die Hand, denn die Richter mit ihren archaischen Rollenbildern sind nicht fähig, diese Spielchen zu durchschauen.

Viele dieser Einzelfälle nun, bei denen schwache Männer gestärkt und starke Frauen erniedrigt werden, führen dazu, dass sich das Kräfteverhältnis auch gesamtgesellschaftlich ändert, zurück zu alten Zeiten, wo die Männer noch so richtig das Sagen hatten Und warum ist es gerade jetzt so wichtig, die Position der Männer zu stärken? Da braucht man nur einen Blick auf die wirtschaftliche Lage zu werfen. Die Frauenbewegung war erwünscht, solange es mehr Arbeitsplätze als Interessenten gab. Jetzt herrscht Arbeitslosigkeit, also wollen die Herren keine Konkurrenz mehr! Und die weibliche Konkurrenz kann man nur auf unfaire Weise loswerden, zeigt es sich doch immer wieder, dass Mädchen, kaum gibt man ihnen auch nur annähernd die gleichen Chancen wie den Jungen, diese in ihren Leistungen übertreffen. In den Hauptschulen sitzen inzwischen mehr Jungen als Mädchen, während an den Universitäten immer noch kontinuierlich der Frauenanteil steigt. Höchste Zeit also, diesen Frauen zu zeigen, dass ihr ganzes Lernen ohnehin für die Katz war, sollten sie sich später für Kinder entscheiden.

 

Erste Proteste ans Jugendamt

Natürlich denkt Frau van der Zander nicht daran, ihre und ihrer Kinder ungerechtfertigte Aburteilung durch Frau FCKW. so einfach hinzunehmen.

Sie protestiert bei ihr persönlich und widerlegt miniziös jedes kleinste wahrheitswidrige Detail, immer mit Hinweis auf Zeugen und Belege. Jeder Widerspruch wird abgeschmettert.
Was eine Jugendamtsangestellte einmal niedergeschrieben hat, wird niemals mehr revidiert.
Sie protestiert dann beim Vorgesetzten der Dienststelle, der seiner Mitarbeiterin prinzipiell Recht gibt, ohne jede Überprüfung.
Sie schreibt an den obersten Leiter des Jugendamts, aber dieses Mal legt sie gleich dreizehn Seiten mit weiteren Protesten von Freunden, Verwandten und Bekannten dazu, aus deren Stellungnahmen jeder, der nur über ein Minimum an Denkfähigkeit verfügt, gleich von selbst erkennen kann, dass die Behauptungen, die Frau FCKW. und Frau CD., souffliert von Herrn BH., fabriziert haben, unmöglich stimmen können. Schon allein die Tatsache, dass so viele Menschen für sie eintreten, widerlegt, dass es sich hier um eine sozial isolierte Person handeln würde.

Trotzdem wird stur weiterbehauptet, alles würde stimmen und geschähe nur zum besten von Frau van der Zanders Kindern. Die Ungeheuerlichkeit, mit der hier Berge von Fakten einfach als nichtig erklärt werden, nur weil man sich bereits auf eine Lügengeschichte festgelegt hat, demonstriert die absolute Rechtlosigkeit des Individuums gegenüber Amtsmißbrauch und zeigt, welch ungeheueren Einfluß ein Mensch, der geschickt im Manipulieren ist, auf diesen Amtsapparat gewinnen kann. Man bezirzt eine dumme kleine Mitarbeiterin, damit sie alles nachplappert, was man will, und schon hat man eine ganze Staatsorganisation in der Hand!
Noch heute liegt eine verleumderische Akte über Frau van der Zander und ihre Kinder beim Düsseldorfer Jugendamt, für die dieses Amt sich eigentlich bei ihr entschuldigen müsste, und die stattdessen als wahr und gerechtfertigt verteidigt wird.

Wen wunderts, dass Herr BH. auf dieser Grundlage ständig versucht, Schwierigkeiten beim Umgangsrecht mit Filio Juniori zu inszenieren, mit dem Ziel, betreuten Umgang in genau diesem Jugendamt mit ihm zu erreichen? Er will betreuten Umgang, (mit Psychologen) mit dem Ziel, die von ihm selbst verschuldete Antipathie des Kindes gegenüber ihm, in eine psychische Störung des Kindes umzumünzen, das PA-Syndrom, von der Mutter erzeugt, der das Kind deshalb unbedingt weggenommen werden muss, hin zum angeblich so viel bindungstoleranteren Vater.

Das Persönliche ist das Politische, vierter Teil

Als ich die Klage um das alleinige Sorgerecht einreichte, ging es mir in erster Linie darum, meinen kleinen Sohn vor dem Terror seines biologischen Vaters zu schützen, der ihn mit der Drohung, er hätte seine Mutter zu verlassen, in Angst und Schrecken versetzte. Zudem ging es mir darum, endlich von diesem Mann in Ruhe gelassen zu werden, der, obwohl er mich doch freiwillig verlassen hatte, nicht aufhörte an meinem Leben zu zerren, in der Hoffnung aus der Trennung materiellen Gewinn zu ziehen.

Ich glaubte, dass in so einem extremen Fall, wo niemals eine echte Partnerschaft existierte, wo durch perfideste Verhaltensweisen des Mannes ein Höchstmaß an Zerrüttung bestand, selbst der einfältigste Richter auf der Stelle sehen müsste, dass längst die minimalste Grundlage für Gemeinsamkeit vernichtet ist. Nachdem ich vor Gericht feststellen musste, dass der Einzelfall garnicht wirklich überprüft wird, sondern stattdessen nach stereotypen Klischees geurteilt wird, selbst da, wo man mit ein bißchen Nachforschen leicht feststellen könnte, wie weit die Realität von diesen Klischees entfernt liegt, bin ich nicht mehr so bescheiden. Jetzt stelle ich diese Gerichtsbarkeit ganz grundsätzlich in Frage.

Ich konnte nicht umhin festzustellen, dass das Familienrecht der BRD geradezu eine Aufforderung zum Mißbrauch darstellt, eine Aufforderung an verantwortungslose, infantile Männer sich dessen zu bedienen, sich zu bedienen, um unter dem Deckmäntelchen der elterlichen Sorge Ziele persönlicher Rache, persönlichen Profits zu verfolgen. Meine Forderung heißt daher jetzt, Abschaffung des Familienrechts, so etwas kann sang-und klanglos gestrichen werden.

Wenn wir Frauen unsere Kinder gebären, haben wir automatisch das Sorgerecht, es wird uns von der Natur verliehen. Wir brauchen keinen Richter, der es uns zuteilt.

Staatliche Institutionen sollten darüber keine Urteile fällen, es sei denn, eine Frau mißbraucht ihr Sorgerecht, indem sie ihre Kinder vernachlässigt oder schädigt. Nur in diesem Fall darf der Staat eingreifen, alles andere ist Anmaßung. Dass für solch seltene Fälle des Mißbrauchs, grundsätzlich jeder Frau in ihre biologischen Rechte eingegriffen werden darf, ist eines Rechtsstaates unwürdig. Die Forderung aller Frauen muss daher lauten: Sorgerecht immer grundsätzlich für die Mutter, sofern sie es nicht von sich aus teilen oder anderen überlassen will. Aber auch dann muss sie es wieder automatisch zurückbekommen, sollten ihre Kinder doch wieder nur bei ihr leben.

Wer die tägliche Sorge tatsächlich alleine trägt, muss auch das alleinige Recht darüber innehaben! Es ist unglaublich, dass jemand Rechte über tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen aberkannt werden. Dies wäre in keinem anderen gesellschaftlichen Bereich möglich. Der Betroffene würde seine Arbeit gleich hinwerfen. Nur die Mutter kann in so eine Rechtlosigkeit hineingepresst werden, weil man damit rechnet, dass sie ihre Arbeit aus Liebe zu den Kindern trotzdem macht.

Es gab einmal eine Frauenbewegung in diesem Land, die sich dagegen wehrte, Frauen ausschließlich auf ihre Mutterrolle festzulegen und die Gleichberechtigung der Geschlechter forderte. Das heutige Familienrecht ist die höhnische Antwort des Patriarchats darauf. Zum ersten Mal in der Geschichte gibt es eine ganze Generation von Männern, die sich alle Vorteile der neuen Männerrolle angeeignet und dabei alle Vorteile der alten Männerrolle auch weiterhin beibehalten hat. Sie haben sich ein dazu passendes Familienrecht zurechtgezimmert.

"Na klar", rufen sie "wir sind für Gleichberechtigung! Wir versorgen doch keine Familien mehr. Das können die Frauen jetzt selbst." Obwohl sie so nicht mehr die Hauptverantwortung tragen, verlangen sie weiterhin, genauso priviligiert behandelt zu werden wie ihre Väter. Sie übersehen dabei, dass ihre Väter für ihre Dominanz einen Gegenwert bezahlt haben, indem sie ihre Mütter finanziell unterhielten. Sie übersehen dabei, dass ihre Mütter sich nur deswegen dominieren ließen, weil sie dafür den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder bezahlt bekamen. Ohne solchen Leistungsausgleich scheitern diese Beziehungen.

Dann schreien diese Männer: "Wir haben Gleichberechtigung. Wir haben genauso viele Rechte an den Kindern wie die Frauen." Sie übersehen dabei, dass ein sexueller Akt zur persönlichen Befriedigung eben nicht das gleiche ist, wie neun Monate Schwangerschaft und eine Geburt. Sie übersehen dabei, dass nur Frauen Kinder stillen können. Sie übersehen dabei, dass es durch diese Grundvoraussetzungen immer noch die Frauen sind, die in erster Linie die Erziehungsarbeit leisten.

Sie erkennen aber sehr genau, dass die patriarchalischen Grundstrukturen durch die Frauenbewegung noch nicht im geringsten angetastet wurden und dass sie daher mit dieser Art Gleichberechtigung ihre Privilegien nur um so besser verteidigen können. Beim Familienrecht machen sie ihre Rechnung ohne den Wirt, der in diesem Fall das betrogene Kind ist. Denn jedes Kind hat ein Recht auf seine Mutter. Es sind die Mütter, nach denen die Kinder verlangen und die sie brauchen, denn das entspricht ganz einfach ihrer biologischen Veranlagung.

Wie wäre es, wenn sich diese unreifen, egoistischen Männer, die sich in Vaterrechts- gruppen zusammenrotten, einfach mal ganz ehrlich fragen würden, ob sie selbst in einer elterlichen Trennungssituation den Vater oder die Mutter gewählt hätten! Sie sollten besser mal ein bißchen in ihren Kindheitserinnerungen kramen, bevor sie behaupten, Kinder unter zehn Jahren wären grundsätzlich nicht fähig zu beurteilen, bei welchem Elternteil sie besser aufgehoben wären.

Herr BH. zum Beispiel, der hartnäckig versuchte, durch Lüge und Betrug, die eigenen Kinder, gegen ihren Willen von ihrer Mutter wegzureißen, hat noch immer eine enge Beziehung zu seiner eigenen Mutter. Vor seinem Vater dagegen fürchtet er sich und empfindet ihn als so gewalttätig, dass er sich noch als über Vierzigjähriger mit schreck- verzerrtem Gesicht duckt, wenn dieser ihn nur laut anspricht.

Wenn eine Mutter für ihr Kind sorgen will und das Kind ausdrücklich verlangt, bei ihr zu leben, dann hat sich da kein Fremder einzumischen. Das Kind braucht keine Sachverständigen, keine wichtigtuerischen Psychologen mit ihren lächerlichen Theorien von den Loyalitätskonflikten der armen Kleinen, die sich nicht entscheiden könnten, ob sie Papi oder Mami lieber haben. Das Kind ist hier der alleinige Sachverständige und in der Regel weiß es sehr genau, warum es die Mutter bevorzugt, ob es nun zwei, acht oder zwölf Jahre alt ist. Je kleiner es ist, desto sicherer wird es die Mutter wählen und genau deshalb wird seine Wahl in Frage gestellt.

Wo aber nicht einmal mehr die elementarste zwischenmenschliche Beziehung, die Mutter-Kind-Bindung respektiert wird, da kann man getrost davon ausgehen, dass generell jeder Respekt im zwischenmenschlichen Miteinander fehlt.

Nie zuvor in der europäischen Geschichte waren die Kinder so selbstbewußt wie heutzutage, nie so kritisch gegenüber Erwachsenen, nie so geneigt, deren Autorität in Frage zu stellen. Nie zuvor wussten sie so früh und so genau, was sie wollten. Und ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt wird ihre Entscheidungsfähigkeit in Frage gestellt? Ausgerechnet jetzt soll nicht mehr dem Willen des Kindes entsprochen werden, bei wem es leben will, sondern stattdessen angebliche Fachleute befragt werden? Das ist doch mehr als durchsichtig!

Die Kinder sollen nicht wählen dürfen, weil sie in der Regel die Mutter wählen, und darüberhinaus sollen sie nicht wählen dürfen, weil ihnen ihre neu entwickelte Aufmüpfigkeit gegenüber Autoritäten wieder abtrainiert werden soll. Ihr kindliches Selbstbewußtsein soll gebrochen werden.

Patriarchat bedeutet schließlich nicht Männerherrschaft, sondern Vaterherrschaft. Männer sollen über Frauen und Erwachsene über Kinder herrschen dürfen.

Die im Verlauf des zwanzigsten Jahrhunderts erworbenen gesellschaftlichen Freiheiten sollen wieder eliminiert werden.


weiter